Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

1.1 iLocator GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg (nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichnet) bietet Kommunen und Unternehmen Infrastrukturmanagement in Form von Soft- und Hardwareprodukten an. Das Dienstleistungsportfolio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2 Der Dienstleister erbringt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) akzeptiert diese AGB durch das Aufgeben einer Bestellung.

1.3 Abweichungen von sowie Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, die bei Vertragsabschluss erfolgten, sind nur wirksam, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss. Das Schriftformerfordernis gilt auch im Falle der elektronischen Form (E-Mail) als erfüllt.

1.4 Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, und der Dienstleister widerspricht ihnen hiermit.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Dienstleister oder mit der ersten Leistung durch den Dienstleister zustande.

2.2 Preis- und Leistungsdaten sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Dienstleister nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder bestätigt wurden.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, können Angebote bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit vom Dienstleister widerrufen werden.

2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Angebots oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.

2.5 Der Kunde akzeptiert Teillieferungen ohne

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Dienstleisters. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

3.2 Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Erbringung von Dienstleistungen macht (z.B. in Bezug auf Konzeption, Design und/oder Technologie), steht es dem Dienstleister frei, die Erbringung von Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu implementieren.

3.3 Sämtliche Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen des Dienstleisters unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Kosteneffizienz und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden durchgeführt.

3.4 Sofern der Kunde während oder nach der Erbringung der Dienstleistung Änderungen wünscht, die über das Angebot hinausgehen, trägt der Kunde die Mehrkosten. Verzögert sich die Ausführung der Bestellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann der Dienstleister eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.5 Die Erbringung von Dienstleistungen durch den Dienstleister umfasst weder eine Rechtsberatung durch den Dienstleister noch die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf das Straßenbau- und Verkehrsrecht.

3.6 Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise auch durch Dritte, die mit dem Dienstleister verbunden sind, zu erbringen.

4. Dienstleistungen

4.1 Einrichtungen und Datenübertragung.

Der Dienstleister hat zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und Sicherheit der Kundendaten Systeme und Verfahrensweisen implementiert, die in der Branche Standard sind, um Kundendaten gegen mögliche Bedrohungen der Sicherheit oder Integrität zu schützen sowie um die Kundendaten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Als Bestandteil der Lieferung der Dienstleistung überträgt, speichert und verarbeitet der Dienstleister Kundendaten u. U. in einem Land, in dem der Dienstleiter oder einer seiner Stellvertreter oder Datenhosting-Subunternehmer Einrichtungen betreibt. Durch die Nutzung der Dienstleistungen stimmt der Kunde dieser Übertragung, Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten zu.

4.2 Änderungen der Dienstleistungen.

Der Dienstleister nimmt u. U. von Zeit zu Zeit technisch oder kommerziell angemessene Änderungen an den Dienstleistungen vor. Wenn der Dienstleister eine substantielle Änderung an den Dienstleistungen vornimmt wird der Dienstleister den Kunden informieren. Der Dienstleister stellt u. U. von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Funktionsmerkmale oder Funktionalitäten zur Verfügung, deren Nutzung u. U. von den Dienstleistungsbestimmungen des Kunden zu zusätzlichen Bestimmungen abhängig ist.

5. Verpflichtungen des Kunden

5.1 Kundenseitige Verwaltung der Dienstleistungen.

Über das Admin-Center kann der Kunde einen oder mehrere Administratoren spezifizieren, die die Berechtigungen zum Zugriff auf Administratorenkonten („Admin-Konten“) und zur Verwaltung der Kundenkonten („Kunden-Konten“) haben. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: (i) die Bewahrung der Vertraulichkeit des Passworts und der Admin-Konten; (ii) die Bestimmung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf die Admin-Konten berechtigt sind; und (iii) sicherzustellen, dass alle Aktivitäten, die in Verbindung mit den Admin-Konten stattfinden, die Dienstleistungsbedingungen einhalten. Der Kunde stimmt zu, dass sich die Verantwortlichkeiten des Dienstleisters nicht auf das interne Management oder die Verwaltung der Dienstleistungen für den Kunden erstreckt und dass der Dienstleister nur ein Daten Verarbeiter ist.

5.2 Zustimmung des Kunden

Die Administratoren des Kunden haben u. U. die Möglichkeit auf Daten, die Kunden innerhalb der Kunden-Konten zur Verfügung stehen, zuzugreifen, diese zu überwachen, zu nutzen oder offenzulegen. Der Kunde wird zu Folgendem alle erforderlichen Zustimmungen einholen und pflegen: (i) Zugriff, Überwachung, Nutzung und Offenlegung dieser Daten durch den Kunden sowie das Erteilen dieser Fähigkeit an den Kunden durch den Dienstleister und (ii) Leistung der Dienstleistungen durch den Dienstleister.

5.4 Unbefugte Nutzung

Der Kunde wird wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Nutzung der Dienstleistungen zu verhindern und eine etwaige unbefugte Nutzung zu beenden. Der Kunde wird den Dienstleister unverzüglich über eine etwaige unbefugte Nutzung oder einen etwaigen unbefugten Zugriff auf die Dienstleistungen informieren, von denen er Kenntnis erlangt.

5.5 Einschränkungen der Nutzung

Sofern der Dienstleister nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, wird der Kunde Folgendes nicht unternehmen und wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ein Dritter dies nicht tut: (a) Verkauf, Wiederverkauf, Leasing oder deren funktionelles Äquivalent der Dienstleistungen an Dritte (sofern nicht ausdrücklich in diesen Dienstleistungsbedingungen autorisiert); (b) Versuch des Reverse-Engineering der Dienstleistungen oder einer beliebigen Komponente; (c) Versuch mittels Nutzung der oder Zugriff auf die Dienstleistungen eine Ersatz- oder ähnliche Dienstleistungen zu erstellen; (d) Nutzung der Dienstleistungen für hochriskante Aktivitäten; oder (e) Nutzung der Dienstleistungen zur Speicherung oder Übertragung jeglicher Kundendaten, deren Export den Exportkontrollgesetzen unterliegen.

6. Fakturierung und Zahlung

6.1 Fakturierung

Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Dienstleistungen für eine vordefinierte Laufzeit zu kaufen, sondern bezahlt für die Dienstleistungen auf einer monatlichen Basis. Zahlungen sind im Voraus für den Folgemonat zu leisten. Der Dienstleister stellt dem Kunden eine Rechnung aus.

Für den Kauf von Waren (insbesondere von Hardware) gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt einer Rechnung. Der Dienstleister bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer der Ware.

6.2 Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Dienstleister ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen für erwartete zu erbringende Leistungen oder angemessene Vorauszahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Sofern Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder andere Rechnungen nicht oder nicht vollständig beglichen werden, ist der Dienstleister berechtigt, weitere Tätigkeiten einzustellen, bis die offene Forderung vollständig beglichen wurde. Darüber hinaus kann der Dienstleister den abgeschlossenen Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Dienstleister dem Kunden entweder die bis zum Zeitpunkt der Beendigung tatsächlich erbrachten Leistungen oder stattdessen die vereinbarte oder prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen. Sämtliche Zahlungen sind in Euro fällig.

Der Dienstleister behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentumsrecht und alle Rechte an den erbrachten Dienstleistungen vor, die übertragen oder gewährt werden können.

Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden Teillieferungen aus sämtlichen Verträgen monatlich anteilig in Rechnung zu stellen.

Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt oder eine Überschuldung vorliegt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird oder der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, wird die Gesamtforderung des Dienstleisters sofort fällig. Das Gleiche gilt für den Fall jeglicher sonstigen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In solchen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, ausreichende Sicherheiten zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellte Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters in einer Art und Weise zu nutzen, die über die in diesem Vertrag gewährten Nutzungsrechte hinausgeht. Bei unberechtigter Nutzung (insbesondere durch eine höhere Anzahl von Nutzern zur gleichen Zeit als vereinbart) ist der Dienstleister berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Dienstleisters zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der dem Verkäufer entstandene Schaden geringer ist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.3 Zahlungsverzug

Falls sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug befindet, ist der Dienstleister berechtigt, seine Dienstleistungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung auszusetzen.

Verspätete Zahlungen können ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zur vollständigen Zahlung mit anderthalb Prozent pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, sofern dieser niedriger ist) verzinst werden. Der Kunde ist für sämtliche angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) verantwortlich, die dem Dienstleister bei der Einziehung solcher überfälligen Beträge entstehen, es sei denn, diese überfälligen Beträge sind auf Abrechnungsungenauigkeiten des Dienstleisters zurückzuführen. Für jede Mahnung des Dienstleisters ist eine pauschale Mahngebühr von 40,00 € fällig.

6.4 Steuern

Der Kunde ist für jegliche Steuern verantwortlich, und der Kunde zahlt dem Dienstleister für die Dienstleistungen ohne jeglichen Nachlass für Steuern. Sofern der Dienstleister zur Erhebung oder Zahlung von Steuern verpflichtet ist, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde unterbreitet dem Dienstleister eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung. Sofern der Kunde von Gesetzes wegen verpflichtet ist, Steuern von seinen Zahlungen an den Dienstleister einzubehalten, muss er dem Dienstleister eine offizielle Steuerbescheinigung oder andere angemessene Unterlagen zur Verfügung stellen, um diese Zahlungen zu unterstützen.

7. Vertrauliche Informationen

7.1 Verpflichtungen

Eine jede Partei wird (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt; und (b) die vertraulichen Informationen nicht weitergeben, außer an verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter, die sie kennen müssen und die schriftlich zugestimmt haben, sie geheim zu halten. Eine jede Partei (und etwaige verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter, an die sie vertrauliche Informationen weitergegeben hat) darf vertrauliche Informationen nur verwenden, um im Rahmen dieser AGB Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und muss gleichzeitig mit angemessener Sorgfalt zum Schutz dieser Informationen vorgehen. Eine jede Partei ist für etwaige Handlungen ihrer verbunden Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.

7.2 Ausnahmen

Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die: (a) der Empfänger der vertraulichen Informationen bereits kannte; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden; (c) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurde; oder (d) dem Empfänger von einer anderen Partei rechtmäßig überlassen wurde.

7.3 Offenlegungspflicht

Eine jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, aber erst nachdem sie, sofern dies gesetzlich zulässig ist: (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die andere Partei zu informieren; und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gibt, die Offenlegung anzufechten.

7.4 Datenexport

Sofern der Kunde Daten an den Dienstleister übermittelt, muss der Kunde zunächst Sicherungskopien davon anfertigen. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für die dem Dienstleister vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Der Dienstleister übernimmt im Falle, dass es zu einem Datenverlust kommt keine Haftung. Diesbezüglich geht der Transport zu Lasten des Kunden.

Der Dienstleister gewährleistet die Datenschutzsicherheit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Deutschland, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

8. Rechte am geistigen Eigentum

8.1 Die iLocator-Software („Software“) wird als Software-as-a-Service zur Verfügung gestellt. Der Dienstleister gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht, die Software für die Einzel- und Mehrbenutzernutzung zu nutzen, jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte geografische Gebiet, in dem die Software zu verwenden ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht nur für das Gebiet des Orts, in dem der Kunde seinen Sitz hat, und nur für die Laufzeit des Vertrages gewährt.

8.2 Der Kunde darf die erbrachten Dienstleistungen nur zum Zwecke der Abwicklung seiner internen Geschäftsvorgänge und der mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG („Konzerngesellschaften“) nutzen. Insbesondere ist (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) die vorübergehende Bereitstellung der Software (z.B. Zurverfügungstellung als Application Service) für andere, außer den Konzerngesellschaften oder (iii) die Nutzung der Dienste zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzerngesellschaften sind, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet. Eine gewerbliche Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.

8.3 Sofern der Dienstleister dem Kunden im Rahmen der Nachbesserung oder Wartung Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen des Benutzerhandbuchs) oder eine neue Version der Software (z.B. Update, Upgrade) zur Verfügung stellt, die die zuvor bereitgestellte Software („Alte Software“) ersetzt, so unterliegen diese den Bestimmungen dieses Vertrages.

Sofern der Dienstleister im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen eine neue Version der Software zur Verfügung stellt, erlischt die Lizenz des Kunden aus diesem Vertrag in Bezug auf die Alte Software, sobald er die neue Software produktiv nutzt. Der Dienstleister gewährt dem Kunden jedoch einen dreimonatigen Übergangszeitraum, in dem beide Versionen nebeneinander genutzt werden können.

8.4 Eine Vervielfältigung oder Überarbeitung der Anwendungsdokumentation ist nicht gestattet.

9.  Danksagungen und Referenzen

Eine jede Partei kann eine beliebige öffentliche Erklärung zu ihrer Beziehung abgeben.

10. Repräsentationen und Gewährleistungen, Haftungsausschlusserklärung

10.1 Eine jede Partei erklärt, dass sie die volle Macht und Autorität hat, in die AGB einzutreten. Eine jede Partei garantiert, dass sie alle Gesetze und Vorschriften einhält, die für die Bereitstellung oder Nutzung der Dienste gelten.

10.2 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung, zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Feststellung des Mangels erfolgen. Im Falle einer Verletzung der Rügepflicht gilt die Dienstleistung in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.

10.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht auf Reparatur oder Austausch nach Ermessen des Dienstleisters. Dem Dienstleister muss zu diesem Zweck eine angemessene Frist eingeräumt werden. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters Mängelbehebungen, Änderungen am Skript oder Programmiercode oder andere Änderungen am gelieferten oder verarbeiteten Material vorgenommen hat oder durchführen ließ.

11. Laufzeit

11.1 Diese AGB bleiben bis zur Kündigung auf unbestimmte Zeit in Kraft.

Der Dienstleister erbringt die Dienstleistungen für den Kunden während der Laufzeit. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass die Bestellung vollständig geklärt, alle Genehmigungen erteilt und Zahlungen, Sicherheiten und sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Bereitstellung von Daten und/oder Dokumenten, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten), die vom Kunden zu erbringen sind, rechtzeitig beim Dienstleister eingegangen sind. Die Lieferfrist ist angemessen zu verlängern, sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt wurden.

Sofern der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen der Bestellung verlangt, die sich auf die Produktionszeit auswirken, so ändert sich die Lieferzeit entsprechend.

Lieferverzögerungen aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen), verlängern die Lieferzeit angemessen.

Gerät der Dienstleister mit seiner Leistung in Verzug, so ist der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Tagen zur Ausübung seiner gesetzlichen Rechte berechtigt.

Der Dienstleister ist zu Teillieferungen berechtigt.

11.2 Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Dienstleistungen für eine vordefinierte Laufzeit zu kaufen, sondern bezahlt für die Dienstleistungen auf einer monatlichen Basis. Infolgedessen gibt es kein Verlängerungsereignis, der Dienstleister wird die Abrechnung der Kundengebühren, die auf der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden im Vormonat basieren, einfach fortsetzen.

11.3 Der Dienstleister kann seine Tarife ändern, indem er den Kunden mindestens dreißig Tage vor dem folgenden Abrechnungszeitraum schriftlich informiert (was u. U. per E-Mail erfolgt).

12. Kündigung

12.1 Kündigung ohne Vertragsbruch

Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Monatsende zu kündigen.

12.2 Kündigung wegen Vertragsbruch

Eine jede Partei kann die Leistungserfüllung aussetzen oder diese AGB kündigen, wenn: (i) sich die andere Partei in einer wesentlichen Verletzung der AGB befindet und es verfehlt, diese Verletzung innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu beheben; (ii) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder in ein Insolvenzverfahren überführt wird und das Verfahren nicht innerhalb von neunzig Tagen eingestellt wird; oder (iii) sich die andere Partei mehr als zweimal ungeachtet einer Behebung solcher Verletzungen in einer wesentlichen Verletzung dieser AGB befindet.

12.3 Auswirkungen der Kündigung

Wenn diese AGB gekündigt werden, dann: (i) erlöschen die von einer Partei der anderen Partei gewährten Rechte sofort (mit Ausnahme der in diesem Abschnitt dargelegten Rechte); (ii) wird der Dienstleister dem Kunden für einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum Zugang zu den Kundendaten sowie die Möglichkeit zum Export zu den dann geltenden Tarifen des Dienstleisters für die betreffenden Dienstleistungen gewähren; (iii) wird der Dienstleister die Kundendaten nach einem wirtschaftlich angemessenen Zeitraum löschen; und (iv) wird auf Anfrage eine jede Partei unverzüglich wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle anderen vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Erworbene Hardware und die darin enthaltene Firmware bleiben Eigentum des Kunden.

13. Beschränkung und Haftung

Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen basieren auf einem kalkulierten Prognosesystem. Die Genauigkeit des Prognosesystems wird mit einem jeden Dateneingabeprozess erhöht. Der Dienstleister liefert die Prognoseergebnisse nach bestem Wissen und Gewissen. Der Dienstanbieter übernimmt keine Gewährleistung für das Eintreten von Ereignissen, die das System nicht korrekt vorhergesagt hat.

Der Dienstleister hat das Recht, die Art der u. U. erforderlichen Nacherfüllung zu wählen.

Sofern der Dienstleister nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben oder die Dienstleistung fehlerfrei zu erneuern, wird der Kunde über mögliche Wege zur Vermeidung des Mangels informiert. Soweit sie für den Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

Sofern ein Dritter aufgrund von Patenten, Urheberrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten aus einer vom Dienstleister erbrachten Dienstleistung berechtigte Ansprüche gegen den Kunden geltend macht, wird der Dienstleister den Kunden in allen gegen den Kunden auf Kosten des Kunden erhobenen Rechtsstreitigkeiten vertreten und den Kunden von diesen Ansprüchen freistellen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Dienstleister den Kunden unverzüglich über den entsprechenden Beschwerdebrief Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtsstreitigkeiten informiert und dem Dienstleister alle Entscheidungen über die Nutzung der von Dritten angegriffenen Software, die Rechtsverteidigung und eine Vergleichsvereinbarung überlässt, und nur, wenn der Dienstleister über solche Ansprüche informiert wird, bevor Rechtsmängelansprüche verjähren.

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt derselben, zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Feststellung des Mangels zu rügen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Dienstleistung in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.

Soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist eine Haftung des Dienstleisters – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen,

Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten des Kunden ist der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die zur Wiederherstellung derjenigen Daten, die selbst dann verloren gegangenen wären, wenn der Kunde die Daten regelmäßig mit der gebotenen Sorgfalt gesichert hätte, angefallen wären.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung einer jeglichen Garantie oder wesentlichen Vertragspflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung des Dienstleisters jedoch auf Bezahlung des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 12 Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die Verjährungsfrist für Rechtsmängel beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegen den Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel Kenntnis erlangt. Die Verjährungsfrist beträgt diesbezüglich 6 Monate.

Ansonsten verjähren die Ansprüche des Kunden aus einer Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Dem Dienstleister übergebene Gegenstände und Materialien sind nicht durch den Dienstleister versichert. Es steht dem Kunden frei, sich einen angemessenen Versicherungsschutz zuzulegen. Für den Verlust von Gegenständen und Materialien des Kunden haftet der Dienstleister nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und für Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14. Beratungen und Schulung

14.1 Der Dienstleister erbringt auch Dienstleistungen in Form von Konsultationen, Analysen, Beratungen, Schulungen, Vorträgen, Seminaren und/oder Coaching.

14.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei diesen Dienstleistungen um eine unabhängige und instruktionsfreie Beratung des Kunden. Ein konkreter Erfolg ist weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Entscheidung über den Zeitpunkt, die Art und den Umfang der vom Dienstleister empfohlenen oder mit dem Dienstleister abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstleister die Implementation abgestimmter Pläne oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet.

14.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist für derartige Dienstleistungen für jeden angefangenen Tag ein Tageshonorar zu zahlen. Die Reisezeiten sind zu vergüten. Die vereinbarten Gebühren werden sofort nach dem Erbringen der Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Der Dienstleister kann die Erbringung von Dienstleistungen von einer Vorauszahlung in Höhe von 50% abhängig machen. Reise- und Unterbringungskosten sind dem Dienstleister gesondert und im Voraus zu erstatten.

14.4 Sofern eine Frist für die Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderer Umstände, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingehalten werden kann, so ist der Dienstleister unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die Dienstleistungen an einem neuen Datum, das innerhalb von sechs Monaten nach dem gekündigten Datum zu vereinbaren ist, nachzuholen. Sofern der Kunde keinen Termin vereinbaren kann, wird sich der Dienstleister bemühen, den Termin an anderer Stelle zu besetzen. Ist dies erfolgreich, ist nur eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Gebühr zuzüglich der angefallenen Kosten zu zahlen. Sofern der Termin nicht von einer anderen Person wahrgenommen werden kann, werden bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor dem Leistungsdatum 50% des Honorars als Aufwandsentschädigung berechnet. Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen. Dem Kunden steht es in jedem Fall frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Sonstiges

15.1 Abtretung, Zurückbehaltung

Das Recht zur Zurückbehaltung aufgrund von Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder wurden rechtskräftig festgestellt.

Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Verpflichtungen an Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. BGB verbunden sind, bleibt hiervon unberührt. AktG sind miteinander verbunden.

Der Dienstleister kann mit Zustimmung des Kunden jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.

15.2 Unternehmenstransaktion

Bei einem Wechsel der Kontrolle (z.B. durch Aktienkauf oder -verkauf, Fusion oder eine andere Form von Unternehmenstransaktion) wird die Partei, die den Wechsel der Kontrolle erfährt, die andere Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Wechsel der Kontrolle schriftlich benachrichtigen.

15.3 Übertragung der AGB

iLocator ist berechtigt, diese AGB von einem Dienstleister auf einen anderen Dienstleister zu übertragen. Um dieses Recht auszuüben, wird iLocator einen kontinuierlichen und ununterbrochenen Service bereitstellen.

15.4 Höhere Gewalt:

Keine der Parteien ist haftbar für eine unzureichende Leistung in dem durch eine Bedingung (z.B. Naturkatastrophe, Kriegshandlung oder Terrorismus, Aufruhr, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen und Internetstörungen), die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei lag, verursachten Umfang.

15.5 Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht dar.

15.6 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der AGB in voller Kraft und Wirkung.

15.7 Keine Vertretung

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und diese AGB gründen keine Agentur, Partnerschaft oder ein Joint Venture.

15.8 Begünstigte Dritte

Außer den Mitgliedern der iLocator-Gruppe kann es keine Begünstigten Dritten für diese AGB geben.

15.9 Angemessene Entschädigung

Nichts in diesen AGB schränkt die Fähigkeit einer der Parteien ein, eine angemessene Entschädigung zu suchen.

15.10 Geltendes Recht

Diese AGB unterliegen dem lokalen Recht und der Gerichtsbarkeit des Dienstleisters.

15.11 Überleben

Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser AGB: Abschnitte 6, 9, 10.1, 13 und 15.

15.12 Gesamte AGB

Diese AGB und alle Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, sind die gesamten AGB der Parteien bzgl. dieses Themas und ersetzen etwaige frühere oder gleichzeitige AGB zu diesem Thema.

15.13 Abwerbung von Mitarbeitern

Während der Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate danach ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter oder Freelancer des Dienstleisters abzuwerben, sie einzustellen oder direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse mit ihnen einzugehen – auch nicht über oder im Auftrag Dritter.