15. Sonstiges
15.1 Abtretung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Zurückbehaltung aufgrund von Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder wurden rechtskräftig festgestellt.
Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Verpflichtungen an Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. BGB verbunden sind, bleibt hiervon unberührt. AktG sind miteinander verbunden.
Der Dienstleister kann mit Zustimmung des Kunden jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.
15.2 Unternehmenstransaktion
Bei einem Wechsel der Kontrolle (z.B. durch Aktienkauf oder -verkauf, Fusion oder eine andere Form von Unternehmenstransaktion) wird die Partei, die den Wechsel der Kontrolle erfährt, die andere Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Wechsel der Kontrolle schriftlich benachrichtigen.
15.3 Übertragung der AGB
iLocator ist berechtigt, diese AGB von einem Dienstleister auf einen anderen Dienstleister zu übertragen. Um dieses Recht auszuüben, wird iLocator einen kontinuierlichen und ununterbrochenen Service bereitstellen.
15.4 Höhere Gewalt:
Keine der Parteien ist haftbar für eine unzureichende Leistung in dem durch eine Bedingung (z.B. Naturkatastrophe, Kriegshandlung oder Terrorismus, Aufruhr, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen und Internetstörungen), die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei lag, verursachten Umfang.
15.5 Kein Verzicht
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht dar.
15.6 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der AGB in voller Kraft und Wirkung.
15.7 Keine Vertretung
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und diese AGB gründen keine Agentur, Partnerschaft oder ein Joint Venture.
15.8 Begünstigte Dritte
Außer den Mitgliedern der iLocator-Gruppe kann es keine Begünstigten Dritten für diese AGB geben.
15.9 Angemessene Entschädigung
Nichts in diesen AGB schränkt die Fähigkeit einer der Parteien ein, eine angemessene Entschädigung zu suchen.
15.10 Geltendes Recht
Diese AGB unterliegen dem lokalen Recht und der Gerichtsbarkeit des Dienstleisters.
15.11 Überleben
Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser AGB: Abschnitte 6, 9, 10.1, 13 und 15.
15.12 Gesamte AGB
Diese AGB und alle Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, sind die gesamten AGB der Parteien bzgl. dieses Themas und ersetzen etwaige frühere oder gleichzeitige AGB zu diesem Thema.
15.13 Abwerbung von Mitarbeitern
Während der Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate danach ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter oder Freelancer des Dienstleisters abzuwerben, sie einzustellen oder direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse mit ihnen einzugehen – auch nicht über oder im Auftrag Dritter.